Grundsätzlich gelten Investitionen in Immobilien dann einkommenssteuerlich als abzugsfähig, wenn sie dem Unterhalt, der Instandhaltung oder der Werterhaltung dienen. Darunter fallen Renovationen, Sanierungen und Reparaturen. Zugelassen sind auch Versicherungsprämien, Unterhaltsarbeiten oder der Ersatz von Installationen. Bei...
14.03.2023