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Nachhaltigkeitsberichterstattung und ihre Folgen für Schweizer KMU

Nachhaltigkeitsberichterstattung und ihre Folgen für Schweizer KMU

Der Nachhaltigkeitsbericht erfordert neue Strukturen in den KMU. Bild: Getty

Im Bereich der Nachhaltigkeit und der damit zusammenhängenden Berichterstattung von Unternehmen hat sich in den vergangenen Jahren eine enorme Dynamik entwickelt. Um diese besser einordnen zu können, lohnt sich eine Betrachtung aus verschiedenen Perspektiven.

Nachfolgend soll daher als Erstes auf die gesetzlichen Grundlagen eingegangen werden, um anschliessend auf die Bestandteile der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit einem spezifischen Fokus auf Schweizer KMU einzugehen. Zudem stellt sich die Frage nach der Prüfung der Berichte durch externe Revisionsstellen, die eine wichtige Rolle spielen können.

Gesetzliche Grundlagen

Generell bestehen die gesetzlichen Grundlagen der Nachhaltigkeitsberichte aus zwei Teilen, deren Basis durch den indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative gelegt wurde, welcher am 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist. Dieser hatte zur Folge, dass ab dem Geschäftsjahr 2023 alle Publikumsgesellschaften, Banken und Versicherungen mit mehr als 500  Mitarbeitenden FTE, einer Bilanzsumme von 20 Mio. Franken oder einem Umsatz von 40 Mio. Franken verpflichtet sind, einen Bericht über die nichtfinanziellen Belange zu veröffentlichen. In diesem Zusammenhang wurde per 1. Januar 2024 zusätzlich die Vollzugsverordnung zur Klimaberichterstattung für Schweizer Grossunternehmen eingeführt, in der die Offenlegung der Klimaauswirkungen geregelt ist. Gemäss der Vernehmlassung vom 26. Juni 2024 schlägt der Bundesrat vor, diese Schwellenwerte auf 250  Mitarbeitende FTE, 25 Mio. Franken Bilanzsumme und 50 Mio. Franken zu senken, was den EU-Richtlinien entsprechen würde. Zudem wäre die Berichterstattung durch eine externe Revisionsstelle zu prüfen.

Chancen und Herausforderungen für Schweizer KMU

Was sind nun die konkreten Auswirkungen dieser gesetzlichen Grundlagen für Schweizer KMU? Aufgrund der angepassten Schwellenwerte wären in der Schweiz rund 3500  Unternehmen von der Gesetzesänderung betroffen. Zudem beinhaltet die Pflicht zur Berichterstattung auch die vor- und nachgelagerten Lieferketten von Grossunternehmen. Da in diesen Lieferketten in den meisten Fällen auch KMU involviert sind, gewinnt das entsprechende Reporting zusätzlich  an Bedeutung. Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts kann den betroffenen KMU dabei helfen, sich als nachhaltiges Unternehmen zu positionieren, was sowohl in der Öffentlichkeit als auch bei Geschäftspartnern, Kunden und Lieferanten positive Effekte zur Folge haben kann. Die grössten Herausforderungen stellen allerdings die Verfügbarkeit und Erhebung der korrekten Daten dar, die für eine korrekte Berichterstattung vonnöten sind. Zudem gilt es geeignete Strukturen innerhalb des Unternehmens zu schaffen, um eine konsequente Umsetzung zu ermöglichen. Diese Schwierigkeit wurde von der FER-Fachkommission adressiert, die im Dezember 2023 einen Leitfaden ausgearbeitet hat, der sieben Schritte umfasst. Darin inkludiert sind unter anderem die Klärung der internen Verantwortlichkeiten, die Analyse der Anspruchsgruppen, die Ermittlung der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen für das spezifische KMU sowie konkrete Massnahmen durch die Messung durch Kennzahlen und die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts. Mithilfe dieser Guidelines soll es KMU erleichtert werden, Nachhaltigkeitsüberlegungen in den Geschäftsprozessen zu implementieren.

Die Revisionsstelle als unabhängiger Partner

Abschliessend stellt sich die Frage nach der Rolle der Revisionsstelle im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Stand heute existiert in der Schweiz keine gesetzliche Pflicht einer externen Revision der Nachhaltigkeitsberichte, was sich aber mit der oben erwähnten Gesetzesanpassung ändern könnte. Ausserdem hat sich in verschiedenen Studien gezeigt, dass der Grossteil der SMI-Konzerne eine externe Prüfung durchgeführt hat und diese einen positiven Effekt auf die Glaubwürdigkeit der Berichte hatte. Aus diesen Gründen ist es für uns als unabhängige Revisionsstelle unabdingbar, in diesen Bereichen kontinuierlich an Know-how zu gewinnen, um in Zukunft KMU in diesen Fragestellungen zu betreuen.


Zusammenfassend lässt sich konstatieren, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung geschaffen wurden, von denen in Zukunft auch KMU immer stärker tangiert sein werden. In diesem dynamischen Umfeld kommt auch den Revisionsstellen eine wichtige Rolle als unabhängige Partei zu, die in den nächsten Jahren weiter an Bedeutung gewinnen dürfte.

AUTOREN

Christian Böhi
M.A. HSG, dipl. Wirtschaftsprüfer, advanto wirtschaftsprüfung ag, Herisau

Cédric Walter
dipl. Wirtschaftsprüfer, advanto wirtschaftsprüfung ag, Herisau